Seminar Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG


Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

- Was ändert sich? - Was ist aktuell zu tun?

  1. Übersicht über die Änderungen
  2. Anwendungsbereich und "unvollständige Maschinen"
  3. Risikobeurteilung statt Gefahrenanalyse
  4. Änderungen für die mechanische Konstruktion
  5. Änderungen für die Steuerungstechnik
  6. Änderungen für die Technische Dokumentation und die Betriebsanleitung
  7. Die neuen Erklärungen

Schnelle Orientierung für die praktische Umsetzung


Programm

Vormittag

Überblick über die Änderungen

Geltungsbereich und "unvollständige Maschinen"
- Was ist eine "Maschine"? - Welche Ausnahmen sind zugelassen? - Abgrenzung zu anderen Richtlinien - Was ist eine "unvollständige Maschine"? - Anforderungen an unvollständige Maschinen

Pause

Risikobeurteilung statt Gefahrenanalyse
- Fünf-Schritte-Verfahren nach 2006/42/EG und EN ISO 14121-1 - Inwiefern verschärfen sich die Anforderungen?

Änderungen in der mechanischen Konstruktion
- Änderungen bei Schutzeinrichtungen - Ausgewählte Änderungen bei verschiedenen Maschinenarten

Mittagspause

Nachmittag

Änderungen in der Steuerungstechnik
- Erweiterung der definition der Betriebsarten - Zuverlässigkeit von sicherheitsrelevanten Steuerungen - EN ISO 13849-1 und die Nachweispflicht für die Zuverlässigkeit von Steuerungen - "Not-Aus" / "Not-Halt"

Pause

Änderungen in der Technischen Dokumentation und in der Betriebsanleitung
- Anforderungen an die Technische Dokumentation nach Anhang VII A - Technische Dokumentation für unvollständige Maschinen - Neue Anforderungen an die Betriebsanleitung - Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen

Die neuen Erklärungen und die Zertifizierung für "Anhang-IV"-Maschinen
- Änderungen in der Konformitätserklärung - "Einbauerklärung für unvollständige Maschinen" statt "Herstellererklärung" - Neues Zertifizierungsverfahren für Anhang-IV-Maschinen: - umfassende Qualitätssicherung

- Änderungen am Inhalt und Ablauf des Seminars bleiben vorbehalten -


Zum Thema:

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist ab 29.12. 2009 zwingend anzuwenden. Obwohl das technische Recht und das Konformitätsbewertungs-Verfahren im Wesentlichen unverändert bleiben, ergibt sich doch in vielen Details Handlungsbedarf. Das betrifft insbesondere die Risikobeurteilung, das Vorgehen bei sogenannten "unvollständigen Maschinen" und neue Erklärungen.
Das Seminar gibt einen konzentrierten Überblick über die Änderungen und behandelt alle Details, die sofortiges Handeln erfordern. Die Teilnehmer erhalten außerdem ausführlich Gelegenheit zu Fragen und zur Diskussion spezieller Fragen, die sich aus der praktischen Anwendung ergeben.

Personenkreis:
Konstrukteure, Entwickler, Entscheidungsträger im Bereich Konstruktion und Entwicklung.
Die Zahl der Teilnehmer ist auf 20 begrenzt.

Teilnahmevoraussetzung:
Grundlegende Kenntnisse der CE-Kennzeichnung nach der alten Maschinenrichtlinie werden vorausgesetzt.

Referent:
Matthias Schulz, ProfiServices, Linnich
Matthias Schulz, seit 1991 Berater für CE-Kennzeichnung, Maschinensicherheit und technische Dokumentation, Mitglied des Normenbeirats der tekom Gesellschaft für technische Kommunikation e. V.


Daten

Ort:
VDI-Haus Stuttgart, Hamletstraße 11, 70563 Stuttgart (Vaihingen)

Kurs-Gebühr:

 

Teilnahmegebühr

EUR 680,00

VDI-Mitglieder

EUR 640,00

 

Termin:

Kurs-Nr.:

21. September 2011, 9.00 - 17.00 Uhr

11/20220/03


 

Mehr zu wissen wird preiswerter...
...und "Mehrbucher" schonen das Budget. Statt "Einzelkämpfer" sollte Ihr Unternehmen "Teamlösungen" fördern. In diesem Sinne bieten wir ab der zweiten Buchung zu diesem Seminar Sonderkonditionen.
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Telefon: (07 11) 1 31 63-14, E-Mail: ros@vdi-stuttgart.de

 

Anmeldung:  E-Mail:  wieland@vdi-stuttgart.de

  Programm zum Ausdrucken

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Letzte Änderung: 5.7.11 St