Seminar Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Schnelle Orientierung für die praktische Umsetzung
Vormittag
Überblick über die Änderungen
Geltungsbereich
und "unvollständige Maschinen"
- Was ist eine
"Maschine"? - Welche Ausnahmen sind zugelassen? - Abgrenzung zu
anderen Richtlinien - Was ist eine "unvollständige Maschine"? -
Anforderungen an unvollständige Maschinen
Pause
Risikobeurteilung
statt Gefahrenanalyse
- Fünf-Schritte-Verfahren nach 2006/42/EG und EN ISO 14121-1
- Inwiefern verschärfen sich die Anforderungen?
Änderungen
in der mechanischen Konstruktion
- Änderungen bei
Schutzeinrichtungen - Ausgewählte Änderungen bei verschiedenen Maschinenarten
Mittagspause
Nachmittag
Änderungen
in der Steuerungstechnik
- Erweiterung der definition der Betriebsarten - Zuverlässigkeit von
sicherheitsrelevanten Steuerungen - EN ISO 13849-1 und die Nachweispflicht für
die Zuverlässigkeit von Steuerungen - "Not-Aus" /
"Not-Halt"
Pause
Änderungen
in der Technischen Dokumentation und in der Betriebsanleitung
- Anforderungen an
die Technische Dokumentation nach Anhang VII A - Technische Dokumentation für
unvollständige Maschinen - Neue Anforderungen an die Betriebsanleitung - Die
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
Die neuen
Erklärungen und die Zertifizierung für "Anhang-IV"-Maschinen
- Änderungen in der
Konformitätserklärung - "Einbauerklärung für unvollständige
Maschinen" statt "Herstellererklärung" - Neues
Zertifizierungsverfahren für Anhang-IV-Maschinen: -
umfassende Qualitätssicherung
- Änderungen am Inhalt und Ablauf des Seminars bleiben vorbehalten -
Die neue
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist ab 29.12. 2009 zwingend anzuwenden.
Obwohl das technische Recht und das Konformitätsbewertungs-Verfahren im
Wesentlichen unverändert bleiben, ergibt sich doch in vielen Details
Handlungsbedarf. Das betrifft insbesondere die Risikobeurteilung, das
Vorgehen bei sogenannten "unvollständigen Maschinen" und neue
Erklärungen.
Das Seminar gibt einen konzentrierten Überblick über die Änderungen und
behandelt alle Details, die sofortiges Handeln erfordern. Die Teilnehmer
erhalten außerdem ausführlich Gelegenheit zu Fragen und zur Diskussion
spezieller Fragen, die sich aus der praktischen Anwendung ergeben.
Personenkreis:
Konstrukteure,
Entwickler, Entscheidungsträger im Bereich Konstruktion und Entwicklung.
Die Zahl der Teilnehmer ist auf 20 begrenzt.
Teilnahmevoraussetzung:
Grundlegende
Kenntnisse der CE-Kennzeichnung nach der alten
Maschinenrichtlinie werden vorausgesetzt.
Referent:
Matthias Schulz, ProfiServices, Linnich
Matthias Schulz, seit 1991 Berater für CE-Kennzeichnung,
Maschinensicherheit und technische Dokumentation, Mitglied des Normenbeirats
der tekom Gesellschaft für technische Kommunikation
e. V.
Ort:
VDI-Haus Stuttgart,
Hamletstraße 11, 70563 Stuttgart (Vaihingen)
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Kurs-Gebühr: |
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Teilnahmegebühr |
EUR 680,00 |
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VDI-Mitglieder |
EUR 640,00 |
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Termin: |
Kurs-Nr.: |
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21. September 2011, 9.00 - 17.00 Uhr |
11/20220/03 |
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Mehr zu wissen wird
preiswerter... |
Anmeldung: E-Mail: wieland@vdi-stuttgart.de
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Letzte Änderung: 5.7.11 St